Wenn Rollstühle nicht mehr „wie Rollstühle aussehen“ – Vom ästhetischen Vorurteil hin zur ästhetischen Gleichberechtigung
Die neueste Ausgabe der *Vorschriften für gefährliche Güter* der International Air Transport Association (IATA) – zusammen mit den entsprechenden Änderungen der *Spezifikationen für den Lufttransport von Lithium-Batterien*, die von der Zivilflugbehörde Chinas (CAAC) veröffentlicht wurden – tritt am 1. Januar 2026 offiziell in Kraft. Diese neuen Vorschriften enthalten mehrere bedeutende Anpassungen hinsichtlich der Bedingungen für den Transport von Elektrorollstühlen und Mobilitätsrollern mit Lithium-Batterien, unabhängig davon, ob sie im Passagierbereich oder im Frachtraum befördert werden. Das Policy-Forschungsteam von Baichen hat vier zentrale Bestimmungen herausgearbeitet, die sich unmittelbar auf Rollstuhlfahrer auswirken, um Ihnen eine rechtzeitige Planung zu ermöglichen und Reiseunterbrechungen zu vermeiden.


Änderung 1: Die Nennenergiegrenzen bleiben unverändert, doch die Transportbedingungen für „Ersatzbatterien“ wurden verschärft
Sowohl die alten als auch die neuen Vorschriften verlangen durchgängig, dass die Nennenergie von Lithium-Batterien, die in einem Rollstuhl eingebaut sind, 300 Wh nicht überschreiten darf. Überschreitet die Nennenergie 300 Wh, ist eine vorherige Genehmigung der Luftfahrtgesellschaft zwingend erforderlich, und solche Geräte dürfen in der Regel nur im Frachtflugzeug transportiert werden. Die neuen Vorschriften verschärfen insbesondere die Regeln für *Ersatzbatterien*: Jeder Passagier darf maximal zwei Ersatzbatterien mitführen, sofern die Nennenergie jeder einzelnen Batterie 160 Wh nicht überschreitet. Ein neu hinzugefügter Absatz legt jedoch fest, dass Ersatzbatterien einzeln mit isolierendem Material verpackt werden müssen (zuvor war lediglich ein Schutz vor Kurzschlüssen erforderlich); außerdem ist es strengstens untersagt, Ersatzbatterien als aufgegebenes Gepäck zu befördern – sie müssen stets als Handgepäck mitgeführt werden. Darüber hinaus müssen sämtliche Ersatzbatterien mit einer Nennenergie von mehr als 100 Wh schriftlich bei der Check-in-Abfertigung gegenüber der Fluggesellschaft deklariert werden.
Baichen empfiehlt Nutzern, vor der Reise die auf dem Akkusetikett ihres Rollstuhls angegebene Wh-Angabe zu überprüfen und die vom Originalhersteller bereitgestellten Isoliertaschen – oder alternativ nichtleitendes Klebeband – zu verwenden, um die Akkuterminals abzudecken und zu isolieren.
Änderung 2: „Akkutrennung erforderlich“ bei der Überprüfung von Rollstühlen wird zu „vorzugsweise eingebaut belassen“
Nach den vorherigen Standards mussten Passagiere in der Regel die Batterie ihres Rollstuhls entfernen, wenn sie das Gerät als Aufgabegepäck eincheckten, und die Batterie separat als Handgepäck mitführen. Die neuen Vorschriften wurden anhand praktischer Rückmeldungen der Nutzer angepasst: Das bevorzugte Verfahren sieht nun vor, die Batterie im Rollstuhl zu belassen, sofern die Batteriekontakte ausreichend isoliert und geschützt sind und der Rollstuhl während der Lagerung im Frachtraum nicht versehentlich aktiviert werden kann. Die Fluggesellschaften verlangen die Entfernung der Batterie und deren getrennten Transport nur dann, wenn sie die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen für die Batterie nicht überprüfen können.
Diese Änderung reduziert die Schwierigkeit und Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit der vor Ort durchzuführenden Entfernung und Wiedereinbau der Batterien am Flughafen erheblich. Die Rollstuhl-Serie Baichen „Aviation Edition“ wird werkseitig mit „luftfahrttauglichen Schnellkupplungsklemmen“ und Isolierabdeckungen für die Batterieklemmen ausgeliefert; Benutzer können den erforderlichen Isolationsschutz innerhalb von 10 Sekunden ohne jegliches Werkzeug vornehmen.
Änderung 3: Die Genehmigungsfrist der Fluggesellschaften wurde einheitlich auf 72 Stunden verlängert
Zuvor unterschieden sich die Fristen für die Anmeldung von Rollstühlen mit Lithium-Batterien je nach Fluggesellschaft (zwischen 24 Stunden, 48 Stunden oder sogar kürzer). Die neuen Vorschriften schreiben nun vor, dass Passagiere mindestens 72 Stunden vor der geplanten Abflugzeit einen schriftlichen Antrag bei der Fluggesellschaft einreichen müssen. Dieser Antrag muss Angaben zum Rollstuhlmodell, zum Batterietyp sowie zum Nachweis der Nennenergie (z. B. Produktanleitungen, Fotos der Batterieetiketten usw.) enthalten. Für internationale Flüge wird empfohlen, die Unterlagen zusätzlich in englischer Sprache vorzulegen.
Baichen weist Nutzer darauf hin: Bei der Einreichung eines Antrags sollten Sie klar angeben, ob die im Rollstuhl verwendete Lithium-Ionen-Batterie „nicht entnehmbar“ oder „entnehmbar“ ist, und Sie sollten schriftlich eine Bestätigung durch die Fluggesellschaft (per SMS oder E-Mail) aktiv anfordern. Derzeit bieten sowohl die chinesische als auch die englische Version der offiziellen Baichen-Website einen Dienst „Ein-Klick-Luftfahrtfreigabe herunterladen“ an; geben Sie einfach die Seriennummer Ihres Produkts ein, um eine Batterieerklärung zu generieren, die den IATA-Standards entspricht.
Änderung 4: Niedrigenergiebatterien (≤ 100 Wh) sind von der vorherigen Anmeldung befreit, doch gelten weiterhin spezifische betriebliche Details
Die neuen Vorschriften klären erstmals ausdrücklich, dass für Rollstühle mit Lithiumbatterien mit einer Nennenergie von höchstens 100 Wh – vorausgesetzt, die Batteriekontakte sind isoliert und der Rollstuhl ist ausgeschaltet und gesichert – keine vorherige schriftliche Erklärung 72 Stunden im Voraus erforderlich ist. Die Passagiere müssen das Fluglinienpersonal jedoch weiterhin bereits beim Check-in proaktiv informieren. Falls der Rollstuhl sich direkt zusammenklappen und im Gepäckfach über dem Sitz verstauen lässt (d. h., seine Abmessungen entsprechen den Vorgaben der Fluggesellschaft für Handgepäck), darf er als Kabinegepäck unter Belegung eines Sitzplatzes mitgenommen werden und zählt nicht zum kostenlosen Freigepäckkontingent des Passagiers.
Der faltbare Carbon-Faser-Rollstuhl von Baichen wiegt insgesamt (Rollstuhl + Akku) nur 15 kg. Im gefalteten Zustand misst er 970 × 530 × 270 mm – wodurch er die Handgepäckvorgaben der wichtigsten Fluggesellschaften (wie Air China, China Southern, Lufthansa und Delta) vollständig erfüllt. Zudem ist er serienmäßig mit einem 100-Wh-Lithium-Akku für den Luftverkehr ausgestattet und zählt damit zu den reisefreundlichsten Modellen, die unter dem neuen regulatorischen Rahmen verfügbar sind.
Baichens Initiative: Vereinfachung der Konformität
Die Umsetzung dieser neuen Vorschriften zielt grundsätzlich auf Standardisierung und Transparenz ab, nicht auf eine Einschränkung des Reiseverkehrs. Baichen hat das luftfahrtrechtliche Lufttüchtigkeitsdesign in sein gesamtes Sortiment an Leichtbau-Produkten integriert und eine umfassende, durchgängige Servicekette aufgebaut, die „Echtzeit-Interpretation neuer Vorschriften, Bewertung der Produktkompatibilität, Erstellung der erforderlichen Dokumentation sowie Koordination mit der Fluggesellschaft“ umfasst. Falls Sie 2026 oder später mit einem Rollstuhl per Flugzeug reisen möchten, laden wir Sie ein, die offizielle Baichen-Website zu besuchen, um unser „Selbstprüfungstool für die Luftfahrtkonformität“ zu nutzen, oder unseren 24-Stunden-Reisesupport-Notruf anzurufen; wir unterstützen Sie dabei, alle erforderlichen Vorabinformationen für Ihren Flug im Rahmen eines nahtlosen, alles-in-einem-Prozesses abzuschließen.
Für jedes Starten Sorge zu tragen, ist Baichens unverbrüchliches Versprechen an seine Nutzer.
Baichen setzt sich dafür ein, innovative Technologie und nutzerzentriertes Design einzusetzen, um globalen Nutzern sicherere, komfortablere und intelligentere Mobilitätslösungen anzubieten. Weitere Informationen zu unseren Produkten sowie Mobilitätsleitfäden finden Sie auf der offiziellen Baichen-Website.
Ningbo Baichen Medical Devices Co., Ltd.
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